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Touren in die Sperrzone von Tschernobyl >> ANGEBOTSVERTRAG

ANGEBOTSVERTRAG

Angebot

zum Abschluss eines Vertrags über die Organisation eines Besuchs der Sperrzone und der unbedingten Umsiedlungszone.

Dieses Angebot ist ein offizielles Angebot, das vom Internet-Service go2chernobyl.com (nachstehend Veranstalter) zur Organisation von Reisen in die Sperrzone von Tschernobyl und die obligatorische Umsiedlungszone (nachstehend Zone) an Einzelpersonen gerichtet wird.

Dieser Vertrag wird in elektronischer Form abgeschlossen und gilt ab dem Zeitpunkt seiner Akzeptierung als abgeschlossen und wirksam. Die Akzeptierung des Angebots bestätigt Ihre uneingeschränkte, vorbehaltlose und unwiderrufliche Einhaltung aller Bestimmungen der Vereinbarung ohne Ausnahmen oder Einschränkungen.

Definitionen:

„Angebot“ ist das Angebot des Internet-Services go2chernobyl.com,das an allen Personen wegen des Vertragsschlusses bzgl. der Organisation von Reisen in die Sperrzone von Tschernobyl sowie in die obligatorische Umsiedlungszone gerichtet wird, und gemäß den wesentlichen Bedingungen, einschließlich aller Anhänge und Zusätze, die durch Zahlung der Dienstleistungskosten in der im Vertrag vorgeschriebenen Weise akzeptiert werden;

"Akzeptierung" - vollständige, vorbehaltlose und unwiderrufliche Annahme der Bedingungen und Konditionen dieses Angebots durch eine Einzelperson, die durch Zahlung der Dienstleistungskosten in der im Vertrag vorgesehenen Weise erfolgt;

"Kunde" ist eine Person, die die Organisation von Reisen in die Sperrzone von Tschernobyl und in die obligatorische Umsiedlungszone bestellt, sowie Personen, die im Auftrag der Kunde einen Vertrag mit dem Internet-Service go2chernobyl.com abschließt;

 

„Vertrag“ - eine Vereinbarung zur Organisation einer Reise in die Sperrzone von Tschernobyl und die obligatorische Umsiedlungszone, die mit dem Kunden gemäß den Bedingungen dieses Angebots zum Zeitpunkt der Akzeptierung (Annahme) des Angebots durch den Kunden abgeschlossen wird;

„Organisation einer Reise in die Sperrzone von Tschernobyl und die obligatorische Umsiedlungszone“  ist eine Dienstleistung, die vom Internetdienst go2chernobyl.com gemäß den Bedingungen des Vertrags bereitgestellt wird.

„Basisinformationen“ sind Informationen, einschließlich der Kommunikationsmittel zwischen dem Kunden und dem Internet-Service go2chernobyl.com, die auf go2chernobyl.com veröffentlicht werden.

INHALT UND AKZEPTIERUNGSVERFAHREN DES ANGEBOTS

1. Dieses Angebot ist ein Angebot des Internet-Services go2chernobyl.com, um einen Vertrag mit dem Kunden abzuschließen.

2. Der Kunde registriert sich für den Abschluss des Vertrages im Online-Zahlungs- oder Reservierungssystem von go2chernobyl.com und lässt die erforderlichen Daten für die weitere Bestellabwicklung.

Der Kunde verwaltet selbstständig das Zahlungs- und Buchungssystem, wählt die gewünschten Arten und Liste der Dienstleistung aus und erstellt eine Anfrage. Um sich zu entscheiden, verwendet der Kunde die Basisinformationen sowie alle andere Information über die angebotenen Dienstleistungen, die ihm auf go2chernobyl.com zur Verfügung stehen.

3. Der vom Kunden aufgestellte Anfrage gilt als eine Bestellung und unterliegt der Bearbeitung durch die Verwaltung des Internet-Services go2chernobyl.com. Das Online-Zahlungs- und Buchungssystem akzeptiert die Anfrage erst, nachdem der Kunde die Bedingungen dieses Angebots und andere erforderlichen Informationen über den Abschluss des Vertrags zur Kenntnis genommen hat. Der Kunde bestätigt, dass er alle Bedingungen dieses Angebots, einschließlich des Verfahrens zur Annahme und Bearbeitung von Anträgen, der Vertragsbedingungen, der Basisinformationen und des Verfahrens zur Annahme dieses Angebots akzeptiert. Alle Handlungen des Kunden nach Akzeptierung dieses Angebots werden im Rahmen des geschlossenen Vertrages ausgeführt.

4. Für weitere Informationen in Bezug auf die Dienstleistungen, die vom Internet-Service go2chernobyl.com bereitgestellt werden, kann der Kunde die Verwaltung der Website go2chernobyl.com über die im Abschnitt „Kontakte“ angegebenen Kommunikationsmittel kontaktieren.

5. Nachdem der Kunde einen Antrag im Online-Zahlungs- und Buchungssystem gestellt hat, kann dies von der go2chernobyl.com Website-Verwaltung bearbeitet werden. Gemäß den Bearbeitungsergebnissen sendet die Administration von go2chernobyl.com dem Kunden eine Auftrags- und Zahlungsbestätigung oder eine begründete Ablehnung der Antragsbestätigung. Wenn der Antrag nicht bestätigt werden kann, hat die Verwaltung von go2chernobyl.com das Recht, den Kunden auf eine Warteliste zu setzen.

6. Zusammen mit der Auftragsbestätigung bietet die Website-Verwaltung go2chernobyl.com dem Kunden eine bequeme Zahlungsoption sowie eine Form der Rechnungsstellung auszuwählen.

7. Die Akzeptierung (Annahme) dieses Angebots ist eine angemessene Bestätigung für den Vertragsschluss über die Organisation eines Besuchs in die Sperrzone und die obligatorische Umsiedlungszone.

8. Mit der Akzeptierung dieses Angebots bestätigt der Kunde Folgendes:

- er versteht alle wesentlichen Bestimmungen des Vertrags;

- er hat alle Befugnisse zum Abschluss der Vereinbarung, auch für die Personen, in deren Auftrag er handelt. Die mit der Vollmacht für den Vertragsschluss verbundene Verantwortung liegt beim Kunden.

- er versteht das Verfahren zur Erbringung von Dienstleistungen;

- er und alle im Antrag genannte Personen erhielten alle erforderlichen Informationen über die vom Internet-Service go2chernobyl.com angebotenen Dienstleistungen.

- er prüfte alle Bedingungen des Vertrags und stimmt ihnen zu;

- er kennt alle Bedingungen, die mit der Vertragsänderung und seiner Kündigung verbunden sind, u.a. aber nicht ausschließlich, Regeln für die Anwendung von Sanktionen.

9. Der Kunde akzeptiert und erlaubt der Website-Administration go2chernobyl.com die Verarbeitung seiner persönlichen Daten und die Eintragung dieser Daten in die Kundendatenbank (gemäß dem ukrainischen Gesetz „Über den Schutz persönlicher Daten“) sowie die Weitergabe von Daten an Organisationen, die eine Identitätsprüfung durchführen gemäß der Eintrittskontrolle in die Sperrzone von Tschernobyl und in die obligatorische Umsiedlungszone.

VERTRAG

über die Organisation des Besuchs der Sperrzone und der obligatorischen Umsiedlungszone.

Internet-Service für Freizeit und Unterhaltung go2chernobyl.com (nachstehend: Veranstalter) einerseits und alle Einzelpersonen (nachstehend: Kunde), die in ihrem eigenen Namen oder im Auftrag anderer Personen, deren Liste der Auftraggeber im Antrag angibt, handeln, anderseits nachstehend bezeichnet als "Vertragspartei" und gemeinsam als "Vertragsparteien“, haben dieser Vertrag bezüglich der Organisation von Erholung und Unterhaltung, nämlich einer Reise in die Sperrzone von Tschernobyl und die obligatorische Umsiedlungszone (nachstehend: - Zone) geschlossen.

1. Vertragsgegenstand

1.1. Der Veranstalter sichert dem Kunden die Organisation der Reise in die Sperrzone von Tschernobyl gemäß dem bezahlten Online-Antrag.

2. KOSTEN FÜR REISE UND ZAHLUNGSVERFAHREN

2.1. Der Preis für die Organisation einer Reise in die Sperrzone von Tschernobyl wird durch den Kundenantrag bestimmt und per Online Zahlungssysteme oder per Rechnung bezahlt.

2.2. Der Preis für die Reise wird durch von der Website-Administration go2chernobyl.com angegebenen Tourpreise (sowohl in Hrywnja als auch in Fremdwährung für Devisenausländer) festgelegt. Der Kunde erfolgt die Zahlung mit Online Zahlungsmitteln auf go2chernobyl.com oder per Rechnung innerhalb der angegebenen Frist. Die Bürger der Ukraine zahlen in UAH. Devisenausländer haben das Recht, eine andere Zahlungswährung auszuwählen, die im Antrag angegeben wird.

2.3. Der Tag der Zahlung ist der Tag, an dem Geld auf das laufende Konto des Veranstalters gutgeschrieben wird.

2.4. Änderungen der Preise, die der Veranstalter in der Rechnung nach Abschluss dieses Vertrages angegeben hat, sind nur möglich in Fällen von verschlechternden Reisebedingungen, Reisezeiten, einer unerwarteten Erhöhung der Beförderungstarife, der Einführung neuer oder erhöhten Steuersätzen, sonstigen obligatorischen Zahlungen, starken Änderungen des Wechselkurses der nationalen Währungen sowie aus anderen Gründen, die in dieser Vereinbarung und den geltenden Gesetzen der Ukraine vorgesehen sind.

Im Fall der Preiserhöhung für eine Reise auf weniger als 20 Prozent, muss diese Preisänderung spätestens 48 Stunden vor Beginn der Reise mitgeteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet innerhalb eines Bankarbeitstages nach dem Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Veranstalter eine zusätzliche Zahlung gemäß der im Punkt 2.3 dieses Vertrages vorgesehenen Weise zu leisten.

Im Fall der Preiserhöhung für eine Reise auf mehr als 20 Prozent, hat der Kunde das Recht, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und der Veranstalter ist verpflichtet, ihm alle zuvor erhaltenen Zahlungen, ausgenommen der Buchungskosten, zurückzuerstatten.

2.5. Falls der Veranstalter unfähig ist, dem Kunden die bestellte Reise zu organisieren, hat der Veranstalter das Recht, dem Kunden eine gleichwertige Reise zu einem anderen Zeitpunkt zu gewähren.

3. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN

3.1. Der Veranstalter verpflichtet sich:

3.1.1. Dem Kunden die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen die den Status der zum Besuch der Sperrzone berechtigten Person zu bestätigen.

3.1.2. Gewährleistung der Erbringung der in diesem Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen;

3.1.3. Versorgung den Kunden mit der Information über:

- Grundvoraussetzungen für die Ausfertigung von Ausreise- / Einreisedokumenten (Pass, Genehmigungen zum Betreten / Verlassen der Zone), einschließlich Angaben zur Dauer ihrer Ausfertigung;

- medizinische Warnungen bezüglich der Durchführung der Reise, einschließlich Kontraindikationen im Zusammenhang mit bestimmten Krankheiten, körperlichen Behinderungen und dem Alter der Reiseteilnehmer;

3.1.4. Auf Verlangen des Kunden soll zusätzlich folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

- Reiseprogramm;

- Merkmale von Fahrzeugen, die im Personentransport eingesetzt werden

- Beschreibung von Hotels und anderen Übernachtungsorten für Besucher der Zone, einschließlich Standort, Einstufung gemäß den ukrainischen Rechtsvorschriften, Informationen zur Bestätigung der Übereinstimmung der Hoteldienstleistungen mit den festgelegten Anforderungen, Informationen zu den Regeln des vorübergehenden Aufenthalts, Bedingungen und Verfahren für die Zahlung von Hoteldienstleistungen (für individuelle Kunden);

- Information über Brauchtümer der Insassen, Naturdenkmäler, Geschichte, Kultur und andere Ausstellungsgegenstände, die sich unter dem besonderen Schutz befinden sowie Information über den Umweltzustand, gesundheitliche und epidemiologische Situation;

- Information über die Eintrittsregeln der Zone;

- Information über die Arten und Möglichkeiten der Verpflegung während der Reise;

- Datum und Uhrzeit des Beginns und Endes der Reise, deren Dauer;

- Informationen über die Mindestanzahl von Gruppenteilnehmer, die Frist, zu der der Kunde darüber informiert wird, dass die Reise aufgrund des Mangels der Gruppe nicht stattfindet;

- Information bezüglich der Preise und des Zahlungsverfahrens;

- Information über Kommunikationsmittel bei Kundenbeschwerden.

- alle möglichen Maßnahmen treffen, um die Sicherheit des Kunden sicherzustellen.

3.2. Der Kunde verpflichtet sich:

- pünktlich die Kosten für die Leistungen des Veranstalters zu bezahlen;

- rechtzeitig zum Treffpunkt der Gruppe kommen;

- zuverlässige Information über vergangene Verstöße gegen die Gesetzgebung, das Zoll- und das Visumsystem durch den Kunden und/oder begleitende Personen bereitzustellen;

- geltende ukrainische Gesetzgebung bezüglich der Besuche der Sperrzone, Sitten und Gebräuchen der lokalen Bevölkerung, der öffentlichen Ordnung sowie anderer Erfordernisse der im Gebiet der Sperrzone geltenden Gesetze zu befolgen, die internen Vorschriften und Brandschutzbestimmungen in den Unterkünften und in den Aufenthaltsbereichen einzuhalten;

- im Fall einer Stornierung dieses Vertrages vom Reisebeginn dem Veranstalter tatsächlich entstandene Kosten zu zahlen;

- die, durch rechtswidrige Handlungen von Kunden oder begleitenden Personen, entstandene Kosten zu erstatten;

- selbständig die entstandene Schadenskosten den Personen, die Unterkunft, Verpflegung, Zustellung usw. bereitstellen, zu erstatten;

- pünktliche und vollständige Bezahlung zusätzlicher Dienstleistungen in den Wohn- und Aufenthaltsorten;

3.3. Der Veranstalter hat das Recht:

- Schadensersatz für vom Kunden verursachte Schäden in vollem Umfang zu verlangen;

- Reihenfolge der Reisen zu ändern;

-  die Reiseorganisation ohne Benachrichtigung des Kunden einer anderen Person zu übergeben;

- die Reise zu stornieren;

3.4. Der Kunde hat das Recht:

-  Dienstleistungen , die in diesem Vertrag festgelegt sind, zu erhalten,;

- objektive und vollständige Informationen über die Reise und den Veranstalter sowie weitere Informationen, die in diesem Vertrag und den geltenden Gesetzen der Ukraine festgelegt sind, zu erhalten.

4. HAFTUNG DER PARTEIEN UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

4.1. Im Falle der Nichterfüllung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch den Veranstalter hat der Kunde das Recht, die Rückerstattung des bezahlten Betrags für nicht erbrachte Dienstleistungen zu verlangen, vorbehaltlich des Punktes 3.2 dieser Vereinbarung.

4.2. Im Falle der Weigerung des Veranstalters, diesen Vertrag zu erfüllen, hat der Kunde das Recht auf den Kostenersatz der durch die Vertragsbeendigung entstandenen dokumentierten Schäden, es sei denn, es liegt ein Verschulden des Kunden vor.

4.3. Für den Fall, dass der Kunde aufgrund falsch oder nicht ausgefertigtes Passes/anderer Dokumente sowie des nicht vollendeten 18 Lebensjahres die Zone nicht betreten kann, werden die finanziellen Aufwendungen für die Reise und die Stornierung vom Kunden getragen.

4.4. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich und erstattet keine finanziellen Aufwendungen des Kunden für die bezahlten Dienstleistungen, wenn der Kunde während des Reisezeitraums aufgrund seiner Entscheidung oder in Verbindung mit seinen Interessen nicht alle oder einen Teil der bezahlten Dienstleistungen in Anspruch genommen hat und erstatten dem Kunden keine Kosten, die über die im Vertrag festgelegten Dienstleistungen hinausgehen.

4.5. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für die Absage oder Änderung der Abfahrts- oder Ankunftszeit von Fahrzeugen und die damit verbundenen Änderungen in Höhe und Dauer der Reise. In diesen Fällen liegt die Verantwortung gemäß den Regeln der Personenbeförderung und gesetzlichen Bestimmungen bei den jeweiligen Transportunternehmen und anderen Dritten. Wenn der Kunde die Reise absagt, werden die Reisekosten nicht erstattet.

4.6. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die Sicherheit des Gepäcks, der Wertgegenstände und der Dokumente des Kunden während der gesamten Reise.

4.7. Der Veranstalter haftet nicht, wenn dem Auftraggeber die Möglichkeit der Ein- oder Ausreise durch Entscheidung der Behörden oder der betroffenen Personen aufgrund eines Verstoßes gegen Recht und Ordnung oder aus anderen Gründen,die von den Handlungen des Veranstalters unabhängig sind, verweigert wird.

4.8. Im Falle der verspäteten Erfüllung der in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen durch den Kunden haftet der Veranstalter nicht für die verspätete und / oder unvollständige Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung.

4.9. Die Verantwortung des Veranstalters beschränkt sich auf die Höhe der doppelten Kosten der Reise.

4.10. Der Kunde hat das Recht, die Erfüllung dieses Vertrages vom Reisebeginn zu verweigern, vorbehaltlich der tatsächlichen Kosten, die dem Veranstalter für die tatsächlich vor der Ankündigung der Ablehnung des Vertrags erbrachten Dienstleistungen entstanden sind, einschließlich, jedoch nicht ausschließlich, der Kosten für die Buchung der bestellten Dienstleistungen. Die Vertragskündigung muss schriftlich vom Kunden an den Veranstalter gestellt werden.

4.11. Bei der Kündigung durch den Kunden spätestens 21 Tage vor der Reise, werden dem Kunden keine Strafen auferlegt. Der Veranstalter wird dem Kunden den früher gezahlten Reisepreis abgerechnet der Servicebankprovision zurückerstatten.

- Bei der Kündigung durch den Kunden zwischen 20 und 12 Tagen vor der Reise, wird der Betrag, der gemäß der Rechnung an den Veranstalter gezahlt wurde, abzüglich Stornierungskosten in Höhe von 25% des Reisepreises an den Kunden zurückerstattet.

 

- Bei der Kündigung durch den Kunden zwischen 11 und 7 Tagen vor der Reise, wird der Betrag, der gemäß der Rechnung an den Veranstalter gezahlt wurde, abzüglich Stornierungskosten in Höhe von 25% des Reisepreises an den Kunden zurückerstattet (gilt nicht auf Sonderpreisen, Aktionen);

- Bei der Kündigung durch den Kunden ab 7 Tagen oder weniger vor der Reise, wird der Betrag, der gemäß der Rechnung an den Veranstalter gezahlt wurde, dem Kunden nicht erstattet (Stornierungskosten in Höhe von 100%). Dieser Punkt gilt auch für auf Sonderpreisen und Aktionen.

4.12. Im Falle, dass die Mindestteilnehmerzahl für eine Gruppenreise nicht erreicht wurde, kann dieser Vertrag auf Initiative des Veranstalters ohne Erstattung des Schadens an den Kunden gekündigt werden, vorbehaltlich einer Benachrichtigung des Kunden bis spätestens 3 Tage vor der Reise. Die Gebühr für die Stornierung des Vertrags in den bei dieser Vertragsklausel vorgesehenen Fällen sowie die Buchungskosten des Kunden werden nicht eingefordert.

4.13. Für den Fall, dass der Kunde die Verpflichtungen bezüglich der rechtzeitigen Zahlung (Abschnitt 2 dieses Vertrages) sowie der im Punkt 3.2 dieses Vertrags genannten Verpflichtungen nicht innerhalb der festgelegten Zeit erfüllt, können die Reisebedingungen nur mit der gegenseitigen Zustimmung der Parteien geändert werden, ausgenommen Fälle, bei denen eine solche Nichterfüllung oder unzeitige Erfüllung die Unmöglichkeit der Erfüllung der Verpflichtungen durch den Veranstalter zur Folge hat, was als ein Rücktritt des Kunden betrachtet wird und die in Punkten 4.10,4.11 dieser Vereinbarung festgelegten Konsequenzen dieser Vereinbarung zur Folge hat .

4.14. Eine Änderung der Reisebedingungen auf Initiative des Kunden gilt als Reiseverweigerung und hat die in Punkten 4.10.4.11 dieser Vereinbarung festgelegten Folgen.

4.15. Der Veranstalter haftet nicht für die unangemessene Erbringung von Dienstleistungen, die der Kunde zusätzlich vor Ort und nicht durch den Veranstalter bestellt und bezahlt hat.

4.16. Falls der Kunde und /oder eine der begleiteten Personen, die im Reiseprogramm sowie in Fahr- und Transportscheinen angegebene Termine nicht folgt, haftet der Veranstalter gegenüber dem Kunden nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen gem. diesem Vertrag.

4.17. Der Kunde ist für die Richtigkeit der Registrierung und die Authentizität der Dokumente verantwortlich, die dem Veranstalter für die Organisation und Durchführung der Reise zur Verfügung gestellt werden.

4.18. Der Kunde trägt selbständig die Verantwortung für sein Handeln im Zusammenhang mit seiner Vollmacht, diesen Vertrag von anderen Personen abzuschließen.

5.  UNÜBERWINDLICHE HINDERNISSE

5.1 Beim Auftreten von Hindernissen, bei denen die Erfüllung von Pflichten unmöglich wird, d.h. Erhöhung der Strahlenbelastung in der Zone, militärische Konflikte, Naturkatastrophen, Streiks, terroristische Handlungen, Epidemien, Änderungen der Gesellschaftsordnung sowie andere außergewöhnliche und unüberwindbare Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, einschließlich der Annahme eines Gesetzes und/oder eines anderen Regulierungsakts, der eine in dieser Vereinbarung vorgesehene Handlung verbietet oder einschränkt, sind die Parteien von der Haftung für die unzeitige Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung befreit. In diesem Fall muss die Partei innerhalb von drei Tagen die andere Vertragspartei über die Hindernisse, ihre erwartete Dauer und Beendigung benachrichtigen. Die Reisebedingungen werden bis zur Aufhebung dieser Hindernisse verschoben.

 

5.2 Für den Fall, dass die Hindernisse länger als drei Monate wirken, behalten sich die Parteien das Recht vor, den Vertrag einseitig zu kündigen vorbehaltlich  der Ausgleichszahlung der anderen Partei den tatsächlichen Kosten, die mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen verbunden sind.

6. Streitbeilegung.

6.1. Bei allen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Vertrages verpflichten sich die Parteien, die Streiten durch Verhandlung und, falls keine Einigung erzielt wird, vor einem zuständigen Gericht beizulegen.

6.2. Im Falle von Anmerkungen zur Qualität der Dienstleistungen ist der Kunde verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich zu benachrichtigen und sich an den offiziellen Vertreter der Unterkunftseinrichtung oder einen anderen Dienstleister zu wenden. Wenn die Ansprüche vor Ort nicht geklärt und beseitigt werden können, erstellt der Kunde zusammen mit dem Vertreter der Unterkunftseinrichtung oder einem anderen Diensteanbieter ein Protokoll, in dem die Art der Kundenanmerkungen und die Maßnahmen zu deren Beseitigung beschrieben werden. Dieses Protokoll wird in dreifacher Ausfertigung abgefasst und muss vom Kunden und dem Vertreter der Unterkunftseinrichtung oder einer anderen Person, die die Dienstleistungen erbringt, unterzeichnet werden. Wenn der Kunde den ihm angebotenen alternativen Service in Anspruch genommen hat, gilt der Vertrag als ordnungsgemäß erfüllt und diesbezügliche Anmerkungen werden nicht anerkannt. Die Ansprüche des Kunden müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ende der Reise schriftlich eingereicht werden. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anspruch ein Exemplar eines ordnungsgemäß erstellten Protokolls und andere Belege beizufügen. Die Ansprüche des Kunden, worüber der Veranstalter nicht informiert wurde und die nicht vom offiziellen Vertreter der Unterkunftseinrichtung oder von einer anderen Person, die Dienstleistungen erbringt, nicht bestätigt wurde, gelten als unbegründet.

7. VERTRAGSDAUER.

7.1. Der Vertrag tritt mit dem Zeitpunkt seines Abschlusses in Kraft.

7.2. Die Gültigkeit der Vereinbarung endet, wenn die Parteien ihre Verpflichtungen gemäß den Bedingungen oder im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien erfüllt haben.

7.3. Jede der Parteien kann vor Beginn der Reise Änderungen des Vertrages oder die Kündigung des Vertrages verlangen, im Zusammenhang mit erheblichen Umstandsänderungen, unter denen sie beim Abschluss des Vertrages vorgegangen sind, nämlich:

7.3.1. Erhebliche Verschlechterung der Reisebedingungen, Änderung der Reisedaten;

7.3.2. Unvorhergesehene Erhöhung der Transporttarife;

7.3.3. Einführung neuer oder Erhöhung der aktuellen Steuersätze, Gebühren und anderer obligatorischer Zahlungen;

7.3.4. Eine starke Veränderung der nationalen Währungen;

7.3.5. Andere in diesem Vertrag vorgesehene Gründe.

9. SONSTIGE BEDINGUNGEN.

9.1. Dieser Vertrag wird in russischer Sprache und in elektronischer Form erstellt. Als Bestätigung des Vertragsabschlusses gelten Handlungen des Kunden zur Zahlung des in der Rechnung des Veranstalters angegebenen Betrags oder eines Teils davon.

9.2. Die Bedingungen dieser Vereinbarung können nur im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien mit der obligatorischen Erstellung eines schriftlichen Dokuments geändert und ergänzt werden.

9.3. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags bestätigt der Kunde, dass er freiwillig handelt und er ist befugt, den Vertrag im Namen den begleitenden Personen zu unterzeichnen sowie, dass er und die ihn begleitende Personen mit aller Information über die Servicebedingungen vertraut sind.

9.4. Der Veranstalter informiert den Kunden über die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Informationen mittels der im Antrag angegebenen Kommunikation. Wenn nichts anderes angegeben, ist das Kommunikationsmittel des Kunden seine im Online-Zahlungs- und Buchungssystem registrierte E-Mail-Adresse. Der Kunde bestätigt, dass er alle Risiken trägt, die mit der Unmöglichkeit der Benachrichtigung des Kunden über die von ihm angegebenen Kommunikationsmittel verbunden sind.

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